Geschäftsbedingungen

Vermieter: Lutz Oswald, Neue Hauptstraße 114, 01824 Gohrisch

 

1. An- und Abreise

Anreise / Check- In ist täglich von 15 – 17 Uhr.

Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 20.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer

Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter

oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige)

Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

 

2. Bis zu 14 Tage vor der Anreise können Gäste kostenlos stornieren. 

Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 14 Tagen vor der Anreise 90% des Gesamtpreises.

Bei einem Rücktritt kann auch eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

 

3. Bezahlung

erfolgt am Tag der Anreise in bar.

Nebenkosten für Energie, WLAN, Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

 

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und

Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am

Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies

unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der

Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur

Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind

ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen

des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen

seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung

beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in

die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den

Küchenschränken zu lagern.

 

5. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen

Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht

werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

6. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des

Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und

Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder

unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für

Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei

der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte

ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der

Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige

Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

7. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die

100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der

Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig

sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein

oder werden  berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame

Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem

Willen der Vertragsparteien am nahsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.